Der Check-up (der Gesetzlichen Krankenkasse)
Eine wichtige und zentrale Gesundheitsvorsorgeuntersuchung der gesetzlichen Krankenkassen ist der allgemeinmedizinisch-hausärztliche "Check-up". Dieser kann zwischen 18 und 35 Jahren einmalig in Anspruch genommen werden, dann ab 35 alle drei Kalenderjahre. Die frühere Zweijahresregel galt bis zum 31.03.2019
Der Check-up soll der Früherkennung von häufigen Erkrankungen dienen. Die vorgegebenen Inhalte dieser Vorsorgeleistung sind:
- Anamnese
- ganzkörperliche Untersuchung
- Blutdruckmessung
- Blutprobe: nur Bestimmung von Gesamtcholesterin, LDL, HDL, Neutralfette und Nüchtern-Blutzucker.
- Neu seit 2021: Einmaliges Screening auf Hepatitis B und C.
- Urinprobe
- Ergebnis- und Impfberatung bzw. Beurteilung persönliches Risiko.
Bitte beachten Sie wegen der häufigen Nachfragen: Der reguläre Check-up der gesetzlichen Krankenkassen beinhaltet grundsätzlich keine technischen Untersuchungen, bzw. kein EKG, keine Lungenfunktionsanalyse, auch keine Ultraschalluntersuchungen und keine besonderen Laboruntersuchungen z.B. der Leber- oder Nierenwerte, Vitaminwerte, Eisenwerte usw.
Der reguläre Check-up als Vorsorge und Früherkennung ist elementar und wichtig. Er kann ansatzweise Risiken einschätzen und auch bestimmte Erkrankungen frühzeitig erkennen. Er fördert zudem die Eigenverantwortung. Unseres Erachtens entsprechen die Inhalte jedoch nicht dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand. Eine angemessene Beurteilung beispielsweise von Diabetes- oder Herz-Kreislauf-Risiko, Krebsvorsorge und anderen relevanten gesundheitlichen Aspekten kann mit dem begrenzten allgemeinmedizinischen "Check-up" der GKV nicht adäquat abgebildet werden. Sinnvolle Erweiterungen sind in unserer internistischen Praxis möglich und nach individueller Beurteilung empfehlenswert.