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Alte Bundesstraße 39, 79194 Gundelfingen     Telefon: 0761 58 13 32  -   Fax: 0761 58 13 41

Präventive individuelle Gesundheits- und Vorsorgeuntersuchungen
(z.B. bezüglich Herzinfarkt- oder Schlaganfallrisiko, Krebsvorsorge, Diabetes mellitus, u.a.)

  • Individuell zugeschnittene Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen
  • Herz-Check (Duplex/Doppler-Sonografie Herz, Belastungs-Ergometrie, Labor)
  • Gefäß-Check (Duplex/Doppler-Sonografie z.B. Halsarterien, Bauchschlagader, u.a.)
  • Schlaganfall-Risiko-Analyse (SRA-Check: z.B. Herzrhythmusstörung, Halsarterien)
  • Fitness-Check
  • Spezielle Labor- und Blutuntersuchungen oder "Wunschlabor"

Apparative und technische Untersuchungen:

  • Ultraschall der hirnversorgenden Gefäße
  • Ultraschall des Herzens (Echokardiographie)
  • Ultraschall der Blutgefäße (Venen und Arterien)
  • Ultraschall der gesamten Bauchorgane
  • Ultraschall der Schilddrüse
  • Langzeit-EKG-Messungen (bis zu 72 Stunden)
  • Herzraten-Variabilitäts-Analyse (HRV)
  • Ruhe-Elektrokardiogramm (EKG)
  • Belastungs-EKG (Ergometrie)
  • Langzeit-Blutdruck-Messung
  • Lungenfunktionsmessung

Weitere Leistungen:

  • Patientenverfügungen
  • Reisemedizinische Beratung und Reiseimpfungen
  • Ärztliche Atteste
  • Tauchtauglichkeitsuntersuchungen
  • Flugtauglichkeitsuntersuchungen
  • Aufbauinfusionen
  • Vitaminkuren
  • Lichttherapie
  • Ohrakupunktur

Bitte beachten Sie:

In unserer Praxis werden sowohl gesetzlich als auch privat versicherte Patienten behandelt. Einige Leistungen werden jedoch leider nicht oder nur teilweise von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Wir unterliegen bei gesetzlich versicherten Patienten verpflichtend dem Wirtschaftlichkeitsgebot nach dem Sozialgesetzbuch. (§70 Absatz 1 Satz 2 SGB V lautet: "Die Versorgung der Versicherten muss ausreichend und zweckmäßig sein, darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten und muss in der fachlich gebotenen Qualität sowie wirtschaftlich erbracht werden.") Wirtschaftlichkeitsgebote werden auch bei privaten Versicherungsträgern zunehmend eingefordert. Hier obliegt es dem Versicherten im Vorfeld die Kostenübernahmen zu klären.

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